- GmbH: Stammkapital mind. CHF 20'000, voll einbezahlt; Gesellschafter im Handelsregister sichtbar. AG: Aktienkapital mind. CHF 100'000, davon mind. 20 % bzw. CHF 50'000 liberiert; Aktionäre nicht im HR.
- Beide Rechtsformen brauchen einen öffentlich beurkundeten Errichtungsakt, Statuten, eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank und die Anmeldung beim Handelsregister.
- Dauer: mit vollständigen Unterlagen 1–3 Wochen bis zur Eintragung; Kosten: Notar, Handelsregister und Bankspesen — typischerweise ab rund CHF 1'000.
- Neu ab 1. Oktober 2026: Innert 1 Monat nach der Eintragung sind die wirtschaftlich Berechtigten ans Transparenzregister zu melden.
GmbH oder AG — welche Rechtsform passt?
Die beiden Kapitalgesellschaften unterscheiden sich weniger in der Haftung (in beiden Fällen haftet nur das Gesellschaftsvermögen) als in Kapital, Transparenz und Flexibilität:
| Kriterium | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 20'000, voll einbezahlt | CHF 100'000, mind. 20 % / CHF 50'000 einbezahlt |
| Eigentümer im Handelsregister | Ja — Gesellschafter mit Stammanteilen | Nein — Aktionäre sind anonym (nur im Aktienbuch) |
| Übertragung der Anteile | Schriftlich, in der Regel mit Zustimmung der Gesellschafter, HR‑Eintrag | Formfrei bzw. per Zession/Indossament, kein HR‑Eintrag |
| Organe | Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung | Generalversammlung, Verwaltungsrat |
| Revision | Eingeschränkte Revision; Opting‑out bei < 10 Vollzeitstellen möglich | Gleich wie GmbH |
| Typischer Einsatz | KMU, Einzelgründer, Familienbetriebe | Wachstumsunternehmen, Investoren, Nachfolge |
Für das Transparenzregister hat die Wahl eine praktische Folge: Bei der GmbH sind die Gesellschafter im Handelsregister sichtbar — damit stehen die lange Übergangsfrist und der Meldeweg über das Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG) offen. Bei der AG muss das Aktionariat separat dokumentiert werden.
Die Gründung Schritt für Schritt
- Firma und Sitz festlegen. Die Firma (Name) muss sich klar von bestehenden Firmen unterscheiden — prüfen Sie sie im Zefix. Der Sitz bestimmt das zuständige Handelsregisteramt und das anwendbare kantonale Steuerrecht.
- Statuten entwerfen. Pflichtinhalt sind Firma, Sitz, Zweck, Kapital und Anteile sowie die Form der Bekanntmachungen; optional Vinkulierung, Vorkaufsrechte, Kapitalband, virtuelle Generalversammlung.
- Kapital einzahlen. Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos bei einer Schweizer Bank; die Bank stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus. Sacheinlagen (z. B. ein bestehendes Einzelunternehmen) brauchen einen Sacheinlagevertrag und einen Gründungsbericht mit Prüfungsbestätigung.
- Öffentliche Beurkundung. Der Errichtungsakt wird vor einem Notar beurkundet; dabei werden Statuten, Organe und Revisionsstelle (oder Opting‑out) festgelegt. Je nach Kanton ist die Beurkundung digital möglich.
- Anmeldung beim Handelsregister. Mit Errichtungsakt, Statuten, Kapitaleinzahlungsbestätigung, Stampa‑ und Lex‑Koller‑Erklärung, Annahmeerklärungen der Organe und — bei c/o‑Adresse — der Domizilerklärung.
- Eintragung und Publikation. Das HR‑Amt prüft, trägt ein und publiziert im SHAB. Ab Eintragung besteht die Gesellschaft; das Kapitalkonto wird freigegeben.
- Nach der Gründung. UID/MWST‑Anmeldung, AHV‑Anschluss, Versicherungen — und neu: Aktienbuch bzw. Anteilbuch mit Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten anlegen und die Meldung ans Transparenzregister innert eines Monats erledigen.
Was die Gründung kostet
- Notariat: Beurkundung des Errichtungsakts — kantonal unterschiedlich, bei einfachen Gründungen typischerweise einige hundert bis rund tausend Franken.
- Handelsregister: Eintragungsgebühr nach Gebührenverordnung, für GmbH und AG in der Regel zwischen CHF 400 und 600.
- Bank: Gebühr für das Kapitaleinzahlungskonto, meist CHF 100–300.
- Beratung: Anwalt oder Treuhänder nach Aufwand — oder eine KI‑gestützte Vorbereitung, die den Aufwand auf ein Minimum reduziert.
Online gründen: was heute digital geht
Die Vorbereitung — Statuten, Errichtungsakt, Erklärungen, HR‑Anmeldung — lässt sich vollständig online erledigen. Auf online‑notariat.ch erfassen Sie Ihre Angaben im geführten Dialog; die Unterlagen werden automatisch erstellt und dem Notar übergeben. Die Beurkundung selbst bleibt notarielle Aufgabe: In mehreren Kantonen ist sie inzwischen per Videokonferenz möglich, sonst mit einem kurzen Termin vor Ort. Das Ergebnis ist dasselbe: eine eingetragene, rechtsgültige Gesellschaft — deutlich schneller und günstiger als über den klassischen Weg.
Häufige Fehler bei der Gründung
- Zweck zu eng formuliert — jede spätere Ausweitung braucht eine Statutenänderung mit Beurkundung.
- Vinkulierung und Aktionärbindung vergessen — bei mehreren Gründern sollten Übertragungsbeschränkungen von Anfang an geregelt sein.
- Domizil ohne Annahmeerklärung — bei c/o‑Adressen verlangt das HR‑Amt eine Domizilerklärung des Domizilhalters.
- Aktienbuch nie angelegt — bei der AG ist das Aktienbuch vom ersten Tag an Pflicht; mit dem TJPG kommt das Verzeichnis der wB dazu.
Jede Handelsregister‑Mutation nach dem 1. Oktober 2026 löst die Pflicht aus, die wirtschaftlich Berechtigten innert eines Monats an das Transparenzregister zu melden (Art. 51 TJPG) — und jede Gesellschaft muss ein eigenes Verzeichnis der wB führen. Das Aktienbuch mit Verzeichnis der wB erstellen Sie hier in unter 5 Minuten; die Meldung erfolgt gebührenfrei über EasyGov.
Häufige Fragen
Kann ich eine GmbH allein gründen?
Ja. Sowohl GmbH als auch AG können von einer einzelnen natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Die Einpersonen‑Gesellschaft ist in der Schweiz weit verbreitet.
Wie lange dauert es bis zur Eintragung?
Mit vollständigen Unterlagen und eingezahltem Kapital rechnen Sie ab Beurkundung mit rund 5–10 Arbeitstagen beim Handelsregisteramt.
Brauche ich als Ausländer einen Wohnsitz in der Schweiz?
Nicht Sie persönlich — aber mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die Gesellschaft vertreten können (Art. 718 Abs. 4 bzw. Art. 814 Abs. 3 OR).