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Bussen, Sanktionen und Haftungsrisiken

Was bei einer fehlerhaften, verspäteten oder unterlassenen Meldung an das Transparenzregister konkret droht — finanziell, strafrechtlich und reputativ.

Direkte finanzielle Sanktionen

Das TJPG sieht bei vorsätzlichem Verstoss gegen die Meldepflicht eine Busse bis CHF 500'000 vor. Bei Fahrlässigkeit ist der Bussenrahmen tiefer — er bleibt aber empfindlich. Sanktioniert werden insbesondere:

  • Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben
  • Vorsätzliches Unterlassen der Erstmeldung
  • Verletzung der Nachführungspflicht (30‑Tage‑Frist)
  • Nichtbeachtung der Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)
  • Verweigerung der Auskunft gegenüber zuständigen Behörden

Persönliche Haftung von Verwaltungsrat und Geschäftsführung

Anders als bei reinen Gesellschaftspflichten kann die Verantwortung für TJPG‑Verstösse persönlich den verantwortlichen Organen zugerechnet werden — also den Mitgliedern des Verwaltungsrats (AG) bzw. der Geschäftsführung (GmbH). Das bedeutet:

  • Bussen können direkt gegen die natürliche Person verhängt werden.
  • Bei wiederholten oder schweren Verstössen drohen ergänzend strafrechtliche Folgen (Falschbeurkundung, Urkundenfälschung).
  • Versicherungen (D&O‑Policen) decken vorsätzliche Verstösse typischerweise nicht.

Indirekte Folgen: Bank, Behörden, Geschäftspartner

Mindestens so wichtig wie die direkten Bussen sind die indirekten Folgen einer mangelhaften TJPG‑Compliance:

Bankenbeziehungen

Schweizer Banken sind nach dem GwG verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Kundinnen zu kennen («KYC»). Wenn die Gesellschaft selbst diese Daten nicht sauber dokumentiert hat, riskiert sie:

  • Verzögerungen oder Blockaden bei Kontoeröffnungen
  • Erhöhte Compliance‑Anforderungen und Mehrkosten
  • Im Extremfall die Kündigung der Bankbeziehung

Verträge mit Geschäftspartnern

Viele B2B‑Verträge — insbesondere mit grösseren Konzernen oder internationalen Partnern — enthalten Compliance‑Klauseln, die eine ordnungsgemässe Eintragung im Transparenzregister voraussetzen. Ein Versäumnis kann zum Vertragsbruch oder zur Kündigung wichtiger Geschäftsbeziehungen führen.

Reputation

Auch wenn das Schweizer Transparenzregister selbst nicht öffentlich ist: Behördliche Verfahren, Bussenbescheide und die Reaktion von Banken können öffentlich werden. Reputations­schäden lassen sich oft schwerer beziffern als die Busse selbst.

Verfahrensrechtliche Aspekte

Zuständig für die Verhängung der Sanktionen ist primär das Bundesamt für Justiz (BJ). Vor einer Sanktion wird der betroffenen Gesellschaft in der Regel eine Frist zur Nachbesserung gewährt. Wird die Nachbesserung verweigert oder versäumt, folgt das Verwaltungs‑ bzw. Strafverfahren.

So minimieren Sie das Risiko

  1. Frühzeitig handeln: Mit dem Inkrafttreten Mitte 2026 wird die Meldepflicht akut — wer wartet, läuft in die Frist.
  2. Saubere Dokumentation: Alle Belege (Aktienbuch, Verträge, IDs) lückenlos archivieren.
  3. Internen Prozess festlegen: Wer überwacht Mutationen? Wie wird die 30‑Tage‑Frist überwacht?
  4. Tools nutzen: Ein KI‑gestützter Assistent reduziert Fehler bei der Identifikation und beim Wording.
  5. Bei Komplexität Rat einholen: Für mehrstufige Holdings, Trusts oder Stiftungen lohnt sich die Konsultation einer Anwältin oder eines Notars.

Weiterführende Ratgeber

  • TJPG einfach erklärt
  • Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten?
  • Pflichten und Fristen je Rechtsform

Stand: Mai 2026 — die Inhalte werden laufend aktualisiert.

Risiken vermeiden — heute starten Vermeiden Sie Bussen und persönliche Haftung mit einer sauberen, dokumentierten Meldung.
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Ein Angebot der Legal Tech Solutions GmbH — rechtskonforme Meldung an das Schweizer Transparenzregister nach TJPG.

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