Was ist das TJPG?
Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen — kurz TJPG — wurde im September 2025 vom Schweizer Parlament verabschiedet. Es schafft erstmals ein zentrales Register, in dem Schweizer juristische Personen ihre tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten melden müssen.
Mit dem TJPG erfüllt die Schweiz zentrale Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt.
Ab wann gilt das TJPG?
Das voraussichtliche Inkrafttreten ist Mitte 2026. Mit Beginn der Meldepflicht müssen sämtliche meldepflichtigen Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich Berechtigten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen erstmals melden. Für bestehende Gesellschaften gelten Übergangsfristen, die in der Verordnung konkretisiert werden.
Wer ist meldepflichtig?
Das TJPG erfasst praktisch alle Schweizer juristischen Personen des Privatrechts:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Vereine mit Eintrag im Handelsregister oder mit Geschäftsbetrieb
- Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mit Eintrag
- Ausländische Rechtseinheiten mit Bezug zur Schweiz (z. B. Zweigniederlassungen)
Ausnahmen gelten für börsenkotierte Gesellschaften, die bereits besonderen Offenlegungspflichten unterstehen, sowie für gewisse Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Zu jeder wirtschaftlich berechtigten Person sind folgende Angaben zu erheben, mit angemessener Sorgfalt zu prüfen und an das Register zu melden:
- Vor‑ und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnsitzadresse
- Staatsangehörigkeit
- Art und Umfang der Kontrolle (z. B. % Stimmrechte, Stimmrechtsvereinbarung, vertragliche Rechte)
Mehr Details zur Definition der wirtschaftlich Berechtigten finden Sie im Ratgeber zu wirtschaftlich Berechtigten.
Ist das Register öffentlich?
Nein. Anders als beispielsweise das deutsche Transparenzregister ist das Schweizer TJPG‑Register nicht öffentlich einsehbar. Zugriff haben nur:
- Zuständige Strafverfolgungs‑ und Aufsichtsbehörden
- Finanzintermediäre im Rahmen ihrer GwG‑Sorgfaltspflichten
- Weitere in Art. 26 und 27 TJPG ausdrücklich genannte Stellen
Damit wird der Datenschutz der wirtschaftlich Berechtigten gewahrt, während die Strafverfolgung und Geldwäschereibekämpfung gleichzeitig gestärkt wird.
Wie verhält sich das TJPG zum GwG?
Das TJPG ergänzt das Geldwäschereigesetz (GwG), ersetzt es aber nicht. Während das GwG primär Finanzintermediäre verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren, verpflichtet das TJPG die juristischen Personen selbst, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu erfassen, zu dokumentieren und zu melden. Die beiden Regelwerke greifen sinnvoll ineinander und schaffen zusammen ein umfassendes Transparenz‑Regime.
Welche Pflichten haben Verwaltungsrat und Geschäftsführung?
Verantwortlich für die Erfüllung der Meldepflicht sind die formell zuständigen Organe — bei einer AG also typischerweise der Verwaltungsrat, bei einer GmbH die Geschäftsführung. Versäumnisse können persönliche Bussen nach sich ziehen. Details dazu finden Sie im Ratgeber Bussen & Sanktionen.
Was sollten Schweizer Unternehmen jetzt tun?
- Beteiligungsstruktur überprüfen und alle natürlichen Personen identifizieren, die direkt oder indirekt ≥ 25 % halten oder anderweitig Kontrolle ausüben.
- Belege sammeln (Aktienbuch, Statuten, Stimmrechtsvereinbarungen, Treuhand‑/Kontrollverträge).
- Internen Prozess festlegen, wie Mutationen innerhalb der 30‑Tage‑Frist erkannt und gemeldet werden.
- Aktienbuch nachführen bzw. das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten erstellen.
- Meldedossier vorbereiten — am einfachsten mit unserem KI‑Assistenten in unter 5 Minuten.