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Pilotphase des Transparenz­registers

Seit dem 16. Juni 2026 testet der Bund das Transparenzregister im Pilotbetrieb — am 1. Oktober 2026 wird es ernst. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie die Zeit jetzt optimal nutzen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Seit 16. Juni 2026 läuft der Pilotversuch des Registers — er begründet keine Meldepflicht.
  • Der reguläre Betrieb und die Meldepflichten starten am 1. Oktober 2026.
  • Über 500 000 Gesellschaften sind ab dann meldepflichtig.
  • Die Zeit bis Oktober eignet sich ideal, um wB zu identifizieren und das Aktienbuch vorzubereiten.

Die wichtigsten Daten im Überblick

  • 26. September 2025 — Parlament verabschiedet das TJPG
  • 18. Mai 2026 — Verordnung des EJPD über den Pilotversuch tritt in Kraft
  • 12. Juni 2026 — Bundesrat legt Inkrafttreten verbindlich fest
  • 16. Juni 2026 — Start des Pilotversuchs mit echten Daten
  • 1. Oktober 2026 — TJPG und revidiertes GwG treten in Kraft; Beginn der Meldepflichten und der Übergangsfristen

Was wird im Pilotversuch getestet?

Der Pilotversuch dient dem Bund dazu, die gesamte technische Infrastruktur des Registers unter realen Bedingungen zu prüfen — bevor über 500 000 Gesellschaften ihre Meldungen einreichen. Getestet werden insbesondere:

  • Die digitalen Meldeprozesse über die Bundesplattform EasyGov
  • Die Schnittstellen zwischen EasyGov, den kantonalen Handelsregisterämtern und dem zentralen Register
  • Die Datenhaltung im offiziellen Register unter transpareg.admin.ch
  • Die Zugriffsprozesse für berechtigte Behörden

Begründet der Pilotversuch eine Meldepflicht?

Nein. Der Pilotversuch ist eine reine Testphase mit ausgewählten Teilnehmern. Für Ihr Unternehmen entsteht daraus keine Pflicht. Die Meldepflichten beginnen erst mit dem Inkrafttreten des TJPG am 1. Oktober 2026 — ab dann laufen auch die Übergangsfristen für bestehende Gesellschaften (bis zu 2 Jahre bei einfachen Strukturen, 3–6 Monate bei komplexeren; Details im Ratgeber Pflichten und Fristen).

Warum die Zeit bis Oktober trotzdem wertvoll ist

Wer die Sommermonate nutzt, meldet ab Oktober stressfrei. Die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten ist bei einfachen Strukturen schnell erledigt — bei Beteiligungs­ketten, Aktionärs­bindungs­verträgen oder Treuhand­verhältnissen braucht sie jedoch Vorlauf. Konkret empfehlen wir bis Ende September:

  1. Beteiligungsstruktur klären: Wer hält direkt oder indirekt ≥ 25 % der Anteile oder Stimmrechte? Gibt es Kontroll­rechte ausserhalb des Aktionariats? (Details im Ratgeber Wirtschaftlich Berechtigte)
  2. Belege sammeln: Aktienbuch, Statuten, Gesellschafter­verträge, Ausweiskopien der wB.
  3. Aktienbuch und Verzeichnis der wB erstellen oder aktualisieren — die zentrale Grundlage jeder Meldung. Mit unserem KI‑Assistenten in unter 5 Minuten erledigt.
  4. Meldeweg festlegen: Steht in den nächsten Monaten ohnehin ein HR‑Verfahren an (Statutenänderung, Mutation, VR‑Wechsel)? Dann kann die Meldung gemäss Art. 11 TJPG postalisch «huckepack» über das kantonale Handelsregisteramt eingereicht werden. Andernfalls führt der Weg über EasyGov.
  5. Internen Prozess definieren: Wer überwacht künftige Mutationen und die 30‑Tage‑Meldefrist?

Was gilt für Neugründungen ab Oktober 2026?

Neu gegründete Gesellschaften melden ihre wirtschaftlich Berechtigten innerhalb eines Monats ab HR‑Eintragung. Bei der Gründung einer einfachen GmbH oder AG bietet sich der Weg über Art. 11 TJPG an: Die wB‑Meldung wird direkt mit der Gründungsanmeldung beim Handelsregisteramt eingereicht — ein Verfahren, ein Versand.


Weiterführende Ratgeber

  • TJPG einfach erklärt
  • Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten?
  • Pflichten und Fristen je Rechtsform
  • Bussen, Sanktionen und Haftungsrisiken

Stand: Juli 2026 — die Inhalte werden laufend aktualisiert.

Jetzt vorbereiten — vor dem 1. Oktober Erstellen Sie Aktienbuch und Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten schon heute mit dem KI‑Assistenten.
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Ein Angebot der Legal Tech Solutions GmbH — rechtskonforme Meldung an das Schweizer Transparenzregister nach TJPG.

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